Grundsatzerlass Medienerziehung v. 20. November 2001

Der "Grundsatzerlass Medienerziehung" bildet neben dem Fachlehrplan, der eine "Nutzung zeitgemäßer Technologien und Medien" vorschreibt, die Grundlage für die Auseinandersetzung mit den sog. neuen Medien im Technischen Werkunterricht.
Um Medienkompetenz zu errreichen muss man die

- techni ...

mediamanual.at

Der "Grundsatzerlass Medienerziehung" bildet neben dem Fachlehrplan, der eine "Nutzung zeitgemäßer Technologien und Medien" vorschreibt, die Grundlage für die Auseinandersetzung mit den sog. neuen Medien im Technischen Werkunterricht.

Um Medienkompetenz zu errreichen muss man die

 

- technische Bedienung der Medien auch beherrschen können.

- relevante Informationen erkennen und mit Hilfe von Office-Anwendungen bearbeiten können (z.B. Präsentationen mit PowerPoint, Texte mit Word, Einkaufslisten mit Excel).

 

Für das Fach Technisches Werken ergeben sich jedoch auch eine Reihe weiterer Aufgaben, die mit Hilfe zeitgemäßer Technologien und Medien bewältigt werden können, u.a.:

 

- Nutzung technikbezogener Lernsoftware (>siehe Software),

- Anwenduhng von CAD-Programmen bei Produktplanung und Architektur,

- Steuerung und Regelung technischer Prozesse (z.B. Robotermodell, CNC-Fertigung z.B. mit dem KOSY)

- Dokumentation fertiger Werkstücke mit Kamera und Video.

 

 

Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
mediamanual.at
Veröffentlicht am
15.06.2006
Link
https://tew.schule.at/portale/werken-technisch/rahmen-bedingungen/verordnungen/detail/grundsatzerlass-medienerziehung-v-20-november-2001.html
Kostenpflichtig
nein