Handreichungen zum Technischen und Textilen Werken in der NMS (seit 2012)
Die Arbeitsgruppe der Fachinspektorinnen und Fachbeauftragten für Textiles Werken und Technisches Werken erstellte im Mai 2012 aktualisierte Handreichungen für das Unterrichtsfach „Technisches und Textiles Werken“ an der Neuen Mittelschule.
Die Handreichungen der Fachinspektorinnen und Fachbeauftragten für das (mit der Lehrplan-Verordnung vom 30. Mai 2012) zusammengelegte Unterrichtsfach wurden für die einzelnen Bundesländer etwas unterschiedlich formuliert. Sie sind seit dem Schuljahr 2012/13 gültig.
Angepasst an die fachlich-situativen Veränderungen werden in allen Handreichungen neue Strukturen in der Unterrichtsorganisation und in den äußeren Rahmenbedingungen der Unterrichtsarbeit empfohlen. Inhaltlich wird im Wesentlichen die Ausrichtung eines zeitgemäßen Werkunterrichts auf Kompetenzen (entsprechend dem Stand der Bildungswissenschaften, u.a. nach Weinert) formuliert: Es wird dabei von vier Kernkompetenzen ausgegangen, die den Lernprozess auf die Bewältigung von bestimmten Anforderungen ausrichten. Diese fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen werden auf die Intentionen des handlungs- und problemlöseorientierten Werkunterricht bezogen.
Da innerhalb der Pflichtstundentafel schulautonom zwischen 5,5 und 12 Stunden Wochenstunden erteilt werden können und der Unterricht in Einzelstunden nicht zielführend ist, wird für den Erwerb von Basiskompetenzen eine Blockung in Doppelstunden zumindest in der 5. Und 6. Schulstufe unbedingt empfohlen.
Die früher üblichen 8 Wochenstunden in der Unterstufe können darüber hinaus im Interesse der Berufsorientierung und Begabtenförderung auf 9 – 12 Wochenstunden erweitert werden. Erweiternde Schwerpunkte werden in den Bereichen von Ökonomie, Naturwissenschaften, Kunst und Kultur vorgeschlagen. Sie werden in den Handreichungen für Tirol (FI Dipl. Päd. Andrea Ladstätter, Jänner 2013) umfassend dargestellt.
Handreichung LSR Tirol, Jan. 2013