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Bundesrecht: T e i l u n g s z i f f e r n im Werkunterricht in den verschiedenen Bundesländern
In den meisten Bundesländern wurde das Bundesrecht der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung (BGBl. Nr. 86/1981 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 420/2008) übernommen, d.h. es teilt der 20. Schüler.
> Beispiel: Burgenländisches PFLICHTSCHULGESETZ vom 23. März 1995 (http://www.lsr-bgld.g ... Detailansicht -
Erlass Gruppengröße 25 des Landesschulrates für NÖ (2002) - Stellungnahmen
In den letzten Tagen des April 2002 erging ein Schreiben des Landesschulrates für Niederösterreich an alle AHS-Direktoren, in dem auf Grund von Werteinheitenproblemen „äußerste Sparsamkeit“ bei der Erstellung der Gruppen in den Fächern TEW, TXW und BE verlangt wird. Nach einer (angeblichen) Absp ... Detailansicht
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Erlass Gruppengröße 25 in Niederösterreich - Resolution (2002)
Eine Zusammenfassung der Beiträge der Kolleginnen und Kollegen zu einer Resolution. Detailansicht
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Erlass Gruppengröße 25 in Niederösterreich - Stellungnahme
Brief von Koll. Bottig an Herrn HR Koprax zur 25er Teilung in NÖ
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Gemeinsamer Einkauf von Schulsachen durch Lehrer
(BMUKS ZI. 17 928/1?III/4/86 vom 21. Februar 1986, LSRfNÖ Zl. 140/265?1986)
Aus gegebenem Anlaß wird die Lehrerschaft auf die Bestimmungen des Erlasses vom 16. 5. 1959, Ministerialverordnungsblatt Nr. 74/1959, und des Erlasses vom 18. 8. 78, VOBl. des LSRfNÖ Nr. 38/1978, hingewiesen, wonach ... Detailansicht -
Grundsatzerlass Medienerziehung v. 20. November 2001
Der "Grundsatzerlass Medienerziehung" bildet neben dem Fachlehrplan, der eine "Nutzung zeitgemäßer Technologien und Medien" vorschreibt, die Grundlage für die Auseinandersetzung mit den sog. neuen Medien im Technischen Werkunterricht.
Um Medienkompetenz zu errreichen muss man die
- techni ... Detailansicht -
S c h u l g e l d f r e i h e i t - SchuG
Landesschulrat für Steiermark
Geschäftszeichen (GZ): I Schu 3/5 - 2001
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2. Im österreichischen Schulrecht ist der
Grundsatz der Schulgeldfreiheit verankert.
3. Von der Schulgeldfreiheit sind ausgenommen:
a) Lern- und Arbeitsmittelbeiträge (§ 5 Abs. 2 Z 1 des Schulorganisations ... Detailansicht -
Schulsachen - Einkauf durch Lehrer
(Erlaß vom 16. Mai 1959, Z. 84.052-12/58.)
Um einerseits den Notwendigkeiten der Schule Rechnung zu tragen, anderseits auch die Wünsche der Wirtschaft nicht unberücksichtigt zu lassen, wird unter Widerruf der Erlässe vom 1. Juli 1927, Verordnungsblatt Nr. 54/27 (Verbot des Verkaufes von Schulm ... Detailansicht -
Wir werken! Chancen und Perspektiven des Unterrichtsgegenstandes Technisches und textiles Werken
Die bmukk-Broschüre zum Themenfeld "Gender und Werken" vom Dez.2012 erläutert - unter Berücksichtigung der Kategorie Gender - die Hintergründe der Zusammenführung der zuvor getrennten Unterrichtsgegenstände zu einem einzigen Fach "Technisches und textiles Werken" an der Neuen Mittelschule (NMS). Detailansicht